Gemeinsame Presseerklärung der beratenden Menschenrechtskommission (CCDH) und des Zentrums für Gleichbehandlung (CET) anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2011

1992 haben die Vereinten Nationen den 3. Dezember zum alljährlichen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Dieser Gedenktag soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit für die - nach wie vor - bestehenden Probleme von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und den Einsatz für ihre Würde, Rechte und ihr Wohlergehen zu stärken. An diesem Tag finden weltweit Aktionen statt, die die volle Teilhabe und Gleichstellung behinderter Menschen fördern sollen.

Menschen mit Behinderungen haben zu vielen Bereichen des Lebens nur eingeschränkten Zugang. Aufgrund mangelnder Barrierefreiheit der gesellschaftlichen Strukturen und aufgrund ihrer Fremdbestimmung sind ihre Persönlichkeitsrechte, der Zugang zur Gerichtsbarkeit, ihre Bewegungsfreiheit, ihr Recht auf Information, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, die freie Wahl ihres Wohnortes, das Recht auf Bildung, das Recht auf Arbeit, das Recht auf gesundheitliche Versorgung und die Teilhabe am sozialen, kulturellen Leben und an Freizeitaktivitäten stark eingeschränkt.

Aus diesem Grund hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 die Konvention über die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Es geht bei dieser Konvention nicht darum, neue Rechte zu schaffen, sondern die bestehenden Grundrechte für Menschen mit Behinderungen wirksam und zugänglich zu gestalten. Luxemburg hat die Konvention durch das Gesetz vom 28. Juli 2011 ratifiziert.

Die CCDH und das CET beglückwünschen den Staat Luxemburg zu der Entscheidung, die in der Konvention genannten Maßnahmen umzusetzen und damit die Rechtssituation der Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

 In dem genannten Gesetz werden durch die Artikel  2 und 3 die unabhängigen Mechanismen für die Förderung, den Schutz und die Überwachung der Durchführung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

Der Artikel 2 des Gesetzes bestimmt die CCDH und das CET zu unabhängigen nationalen Mechanismen für die Förderung und die Überwachung der Durchführung im Sinne von Artikel 33 Absatz 2 der Konvention.

Die CCDH und das CET sind geehrt, von den politischen Entscheidungsträgern zur Begleitung und Überwachung der Durchführung dieser Maßnahmen berufen worden zu sein.

Allerdings entstehen für unsere Organisationen durch die Übertragung dieser Aufgabe neue Herausforderungen. Zum ersten Mal wird uns explizit aufgetragen, die Umsetzung einer Konvention zu begleiten. Diese beständige Arbeit erfordert neue Mittel, die uns zurzeit jedoch nicht zur Verfügung stehen.

Auch weisen wir darauf hin, dass die Konvention sowohl für die Umsetzung als auch für deren Überwachung bestimmte Bedingungen stellt. So sieht die Konvention, die in enger Zusammenarbeit mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen entwickelt wurde, eine zentrale Rolle der Menschen mit Behinderungen sowohl bei der Umsetzung der Forderungen der UN Konvention als auch bei der Begleitung der Durchführung vor.

 Der Artikel 4, Paragraph 3 der UN Konvention verpflichtet die Staaten, sich bei Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, eng mit diesen zu beraten. Der Artikel 33, der die Durchführung der UN Konvention auf nationaler Ebene regelt, legt in dem Paragraphen 3 fest, dass die Zivilgesellschaft und hier besonders die Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen sowohl bei der Durchführung als auch bei deren Überwachung mit eingebunden werden müssen.

Um im Sinne der UN Konvention tätig zu sein, müssen folglich die Räumlichkeiten und die Arbeit der CCDH und des CET Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Das heißt, wir benötigen barrierefreie Orte, wo wir Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen begegnen können. Außerdem müssen wir die Informationen und die  Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen zugänglich gestalten. So müssen wir unsere Texte in zugänglichen Formaten zur Verfügung stellen, bei Begegnungen oder Veranstaltungen benötigen wir professionelle Unterstützung wie beispielsweise Gebärdensprachdolmetscher, Schriftsprachdolmetscher oder andere persönliche Assistenten. Hierfür sind zusätzliche Ressourcen notwendig.

Um die Anwendung dieser sehr wichtigen Konvention über die Rechte und die Würde der Menschen mit Behinderungen wirksam zu begleiten und den Staat bei der Umsetzung zu unterstützen, richten wir einen dringenden Appell an die staatlichen Entscheidungsträger, uns die notwendigen personellen, finanziellen und logistischen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, ohne die wir nicht in der Lage sein werden, diese sehr wichtige Arbeit zufriedenstellend durchzuführen.

 

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