Leitfaden für Medienschaffende in Luxemburg

Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit einer Behinderung das gleiche Recht an Informationen zu gelangen, wie Menschen ohne Behinderung. Somit werden auch die Medien gebeten, barrierefrei zu berichten.

In diesem Rahmen haben das Centre pour l’Egalité de Traitement (CET), die Commission consultative des Droits de l’Homme du Grand-Duché de Luxembourg (CCDH), HörgeschädigtenBeratung, Info-Handicap, Klaro und Nëmme Mat Eis ! zusammen den Leitfaden für Medienschaffende in Luxemburg zum Thema Behinderung und barrierefreies Berichten erarbeitet.

In diesem Leitfaden wird ausführlich erklärt, worauf man bei barrierefreier Kommunikation achten soll, aber auch, wie man über das Thema Behinderung berichtet.

 

Dernière modification le